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Regeln für Spielbetrieb und Nutzung der Tennisanlage Landsberied
- Die Spielabwicklung erfolgt nach den Regeln des Bayerischen Tennisbundes.
- Das Betreten der Tennisplätze ist nur in Tennisschuhen erlaubt. Es darf nur in Tennis-Sportbekleidung gespielt werden.
- Für Diebstähle jeglicher Art wird nicht gehaftet.
- Das Rauchen auf den Plätzen ist verboten.
- Über E-Busy haben alle Mitglieder die Möglichkeit, sich für Platz 1 ab Montag 6.00 Uhr für die darauffolgende Woche und für Platz 2 jeweils einen Tag vorher ab 6.00 Uhr einzutragen.
- Zur Buchung muss der Familien- und Vornamen jedes Spielers eingetragen werden (bei Doppel alle 4 Spieler).
- Eine Buchungsstunde verfällt, wenn 10 Minuten nach Beginn der vollen Stunde die Spieler nicht auf dem Platz sind.
- Die Spielzeit beträgt incl. Spritzen und Abziehen 60 bis max. 120 Minuten, sie beginnt und endet zur vollen Stunde.
- Jugendliche und Kinder sind nicht berechtigt Buchungsstunden an Sonn- und Feiertagen vorzunehmen. Sie dürfen wochentags ab 17.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nur spielen, wenn die Plätze von erwachsenen Mitgliedern nicht beansprucht werden. Buchungen wochentags ab 17.00 Uhr sind nicht möglich.
- Der Verein ist ermächtigt, bei außergewöhnlich starker Platzbelegung oder für Punktspiele, Turniere und Training Sonderregelungen zu treffen. Ferner ist er berechtigt, bei starker Nässe die Plätze zu sperren.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, bei Trockenheit die Plätze vor jedem Spiel zu spritzen und nach Beendigung des Spiels die Plätze kreisförmig von außen nach innen abzuziehen. Der Spieler, der als Letzter die Anlage verlässt, ist außerdem verpflichtet, diese abzusperren.
- Die Spieler/innen haben sich auf der Tennisanlage gebührlich und gegenüber allen anderen Nutzer/innen rücksichtsvoll zu verhalten. Lautes, störendes oder ungebührliches Verhalten kann mit Platzverweis geahndet werden.
- Beschädigungen der Spielfläche sind sofort dem Verwalter der Tennisanlage zu melden. Auf beschädigten Plätzen darf nicht gespielt werden.
- Gäste sind nur zusammen mit Mietgliedern spielberechtigt. Das Mietglied ist in der Verantwortung die Gaststunde (EUR 10,- pro. Std.) an den Betreiber zu entrichten.